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Heizentscheidung

Woher unsere Daten stammen und wie wir rechnen

Stand:

Quellen

  • Wärmepläne: Beschlüsse, Berichte und Karten der jeweiligen Stadt, in der Regel aus dem Ratsinformationssystem, dem Beteiligungsportal oder dem Geoportal der Stadt.
  • Fernwärmepreise: Die Preistransparenzplattform Fernwärme von AGFW, BDEW und VKU. Die Teilnahme ist für Versorger freiwillig, daher fehlen manche Netze. Wir übernehmen die Mischpreise für die Referenzfälle Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus mit Preisstand.
  • Gesetze: Bundesgesetzblatt und Gesetze im Internet. Für das Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29. Juli 2026) zitieren wir die verkündete Fassung.
  • Förderung: Merkblätter und Richtlinien der KfW. Wenn Fachmedien Änderungen melden, bevor die KfW sie veröffentlicht, kennzeichnen wir das.

Wie wir prüfen

Jede Stadtseite durchläuft vor der Freigabe eine sorgfältige redaktionelle Prüfung: Jede Angabe (Beschlussdatum, Ausbaugebiete, Satzungsstatus, Preise) wird direkt mit den verlinkten Primärquellen (Ratsbeschlüsse, Satzungsblätter, Preisveröffentlichungen der Versorger) abgeglichen und nach dem Vier-Augen-Prinzip gegengelesen.

Auf jeder Seite stehen das Datum der redaktionellen Prüfung und das Abrufdatum jeder Primärquelle. Ändern sich Gesetze, Förderrichtlinien oder Ratsbeschlüsse einer Kommune, werden die Datenblätter unverzüglich korrigiert.

Wie der Kostenrechner rechnet

Der Rechner vergleicht die Summe aus Investition und laufenden Kosten über 20 Jahre.

  • Wärmepumpe, Kosten im Jahr = Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl × Strompreis + feste Kosten
  • Fernwärme, Kosten im Jahr = Wärmebedarf × Mischpreis + feste Kosten
  • Beide Energiepreise steigen jährlich um den gewählten Prozentsatz.
  • Förderung nach KfW 458 (Stand 14. Oktober 2026): 30 Prozent Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent bei Antrag bis 31. Januar 2027 und 12 Prozent ab 1. Februar 2027, Einkommensbonus 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Einkommen (minus 10.000 Euro mit minderjährigem Kind). Höchstens 70 Prozent, in der untersten Einkommensstufe 80 Prozent, von maximal 28.000 Euro (ab 1. Februar 2027: 27.250 Euro) förderfähigen Kosten.

Nicht berücksichtigt: Finanzierungskosten, Ersatzinvestitionen, Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage und der geplante EU-Wertschöpfungsbonus, dessen Regeln die KfW noch nicht veröffentlicht hat.

Beispielwerte im Rechner

Die Vorbelegung dient nur dazu, dass der Rechner sofort ein Ergebnis zeigt. Sie ist kein Durchschnitt und keine Empfehlung. Der Strompreis von 25 ct/kWh liegt in der Spanne, die Vergleichsportale 2026 für Wärmepumpentarife nennen (etwa 20 bis 28 ct/kWh). Der Fernwärmepreis von 16 ct/kWh entspricht dem Wert, den die Branchenverbände für die meisten Kunden angeben. Investitions- und Anschlusskosten schwanken so stark, dass nur ein konkretes Angebot weiterhilft.

Unabhängigkeit

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