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Heizentscheidung

Kommunale Wärmeplanung: Was der Wärmeplan Ihrer Stadt für Ihre Heizung bedeutet

Stand:

Kurz gesagt

  • Der Wärmeplan zeigt, wo Ihre Stadt künftig Wärmenetze plant und wo Einzelheizungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind.
  • Er verpflichtet Sie zu nichts. Seit dem 29. Juli 2026 hängt auch keine Austauschpflicht mehr an ihm.
  • Nützlich ist er trotzdem: Wer weiß, ob in seiner Straße Fernwärme geplant ist, kann die nächste Heizung besser wählen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Fahrplan der Stadt oder Gemeinde für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Die Kommune erfasst dafür, wie Gebäude heute beheizt werden, welche erneuerbaren Quellen und welche Abwärme es vor Ort gibt, und leitet daraus ein Zielbild ab.

Das Ergebnis ist vor allem eine Karte. Sie teilt das Gemeindegebiet in Gebiete ein, meist in diese drei Gruppen:

  • Wärmenetzgebiete: Hier hält die Kommune Fern- oder Nahwärme für die beste Lösung.
  • Gebiete für dezentrale Versorgung: Hier heizt jedes Gebäude selbst, in der Regel mit einer Wärmepumpe.
  • Prüfgebiete: Hier ist noch offen, welche Lösung passt.

Bis wann muss Ihre Kommune fertig sein?

GemeindegrößeFrist für den Wärmeplan
Mehr als 100.000 Einwohner30. Juni 2026
Bis 100.000 Einwohner30. Juni 2028

Ist der Wärmeplan für Eigentümer verbindlich?

Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument. Er schreibt Ihnen keine Heizung vor, und er gibt Ihnen auch keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss. Ob ein Anschluss möglich ist, entscheidet der Netzbetreiber.

Bis Juli 2026 war das wichtiger als heute. Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz galt die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, in Bestandsgebäuden ab den Fristen der Wärmeplanung: 30. Juni 2026 in Großstädten, 30. Juni 2028 in allen anderen Gemeinden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat diese Pflicht am 29. Juli 2026 abgeschafft. Damit löst der Wärmeplan keine Austauschpflicht mehr aus.

Verbindlich wird es nur durch eine Satzung

Eine Gemeinde kann per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz beschließen. Das ist eine eigene Entscheidung des Gemeinderats. Lesen Sie unseren Satzungsvergleich von 15 Großstädten, welche Städte tatsächlich vom Anschlusszwang Gebrauch machen und welche Ausnahmerechte für Eigentümer gelten.

Wie weit sind die Städte?

Die meisten deutschen Großstädte haben ihren Wärmeplan rechtzeitig beschlossen. Einige Kommunen wie Bochum und Dortmund haben die Frist vom 30. Juni 2026 überschritten; Frankfurt am Main und Dresden verabschiedeten ihre Pläne nach Verzögerungen im September und Oktober 2026. Für eine verspätete Planung sieht das Gesetz ausdrücklich keine Sanktionen oder Nachteile für private Eigentümer vor.

Wärmepläne im direkten Städtevergleich

Vergleichen Sie den offiziellen Beschlussstatus, das Zieljahr für Klimaneutralität, bestehende Anschlussgebote und die aktuellen Fernwärmepreise je Stadt.

Vergleich der kommunalen Wärmeplanung in deutschen Großstädten
Stadt / LandStatus WärmeplanFernwärme EFHAnschlusszwangZieljahrDetails
BerlinBerlinBeschlossen15,60 ct/kWhNein2045Plan
BochumNordrhein-WestfalenBeschluss offen15,70 ct/kWhNein2045Plan
BremenBremenBeschlossen16,10 ct/kWhNein2038Plan
DortmundNordrhein-WestfalenBeschluss offen15,20 ct/kWhNein2045Plan
DresdenSachsenBeschlossen17,80 ct/kWhNein2045Plan
DüsseldorfNordrhein-WestfalenBeschlossen16,20 ct/kWhNein2045Plan
EssenNordrhein-WestfalenBeschlossen15,90 ct/kWhNein2045Plan
Frankfurt am MainHessenBeschlossen16,40 ct/kWhNein2045Plan
HamburgHamburgBeschlossen16,90 ct/kWhNein2040Plan
HannoverNiedersachsenBeschlossen15,10 ct/kWhJa (teilw. Satzung)2035Plan
KölnNordrhein-WestfalenBeschluss offen13,17 ct/kWhNein2035Plan
LeipzigSachsenBeschlossen18,33 ct/kWhNein2038Plan
MünchenBayernBeschlossen17,50 ct/kWhNein2045Plan
NürnbergBayernBeschlossen15,40 ct/kWhNein2040Plan
StuttgartBaden-WürttembergBeschlossen15,80 ct/kWhNein2035Plan

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Gebiet nachsehen: Öffnen Sie die Karte Ihrer Stadt und prüfen Sie, welcher Gebietstyp für Ihre Adresse vorgesehen ist.
  2. Kosten vergleichen: Rechnen Sie mit unserem Kostenvergleich Fernwärme oder Wärmepumpe und Ihren eigenen Zahlen.
  3. Förderfristen beachten: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent.

Häufige Fragen

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Plan der Stadt oder Gemeinde, der zeigt, wie die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral werden soll. Er teilt das Gemeindegebiet in Gebiete ein, in denen sich zum Beispiel Wärmenetze oder Einzelheizungen wie Wärmepumpen eignen.

Bis wann müssen Kommunen einen Wärmeplan haben?

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen. Alle anderen Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit.

Muss ich wegen des Wärmeplans meine Heizung tauschen?

Nein. Der Wärmeplan verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 hängt auch keine Austauschpflicht mehr am Wärmeplan, weil die 65-Prozent-Regel abgeschafft wurde.

Habe ich einen Anspruch auf Fernwärme, wenn mein Haus in einem Wärmenetzgebiet liegt?

Nein. Die Einteilung im Wärmeplan ist eine Planung. Ob und wann ein Anschluss möglich ist, entscheidet der Netzbetreiber im Einzelfall.

Was ist ein Anschluss- und Benutzungszwang?

Eine Gemeinde kann per Satzung vorschreiben, dass Gebäude in einem bestimmten Gebiet an ein Wärmenetz angeschlossen werden müssen. Das ist eine eigene Entscheidung des Gemeinderats und folgt nicht automatisch aus dem Wärmeplan.

Quellen

  1. 1.ZfK: Kommunale Wärmeplanung, diese Städte reißen die Frist (abgerufen am 14.10.2026)
  2. 2.Verbraucherzentrale NRW: Kommunale Wärmeplanung, kommt ein Wärmenetz an meinen Wohnort? (abgerufen am 14.10.2026)
  3. 3.Bundesingenieurkammer: Gebäudemodernisierungsgesetz tritt in Kraft (abgerufen am 14.10.2026)
  4. 4.BDEW: Kommunale Wärmeplanung (abgerufen am 14.10.2026)