Wärmeplan München: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Stand: BayernPrüfung: Redaktion (Primärquellen)
Kurz gesagt
- Der Münchner Wärmeplan ist beschlossen. Er verpflichtet Eigentümer aber zu nichts: Die Stadt nennt ihn ausdrücklich eine unverbindliche Orientierung.
- Fernwärme soll 2045 rund 62 Prozent des Wärmebedarfs decken, Wärmepumpen rund 33 Prozent.
- Einen Anschlusszwang an die Fernwärme nennt die Stadt nicht. Die Wärmesatzung wirkt nur verwaltungsintern.
- Fernwärme der Stadtwerke München kostet im Stadtnetz 17,50 ct/kWh (Mischpreis Einfamilienhaus, Preisstand 1. Oktober 2026).
Stand der Wärmeplanung in München
Erste Fassung im Mai 2024 beschlossen, Wärmesatzung am 26. November 2025, Ergebnisbericht im April 2026 vom Stadtrat beschlossen.
Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung spätestens 2045 (laut Stadt).
Rund 62 Prozent Fernwärme-Anteil am Wärmebedarf im Jahr 2045 (Zielszenario der Stadt). Der Endenergiebedarf für Wärme soll von rund 11.330 GWh auf rund 8.740 GWh sinken.
Welche Gebiete der Plan unterscheidet
Der Wärmeplan ordnet jedem Stadtgebiet eine voraussichtlich passende Art der Wärmeversorgung zu. Welche Kategorie für Ihre Adresse gilt, sehen Sie in der offiziellen Karte der Stadt.
Wärmenetzgebiete
Hier plant die Stadt eine zentrale Versorgung über Fern- oder Nahwärme. Die Stadt unterscheidet dabei unter anderem Fernwärmeverdichtungs- und Fernwärmeerschließungsgebiete.
Gebiete für dezentrale Versorgung
Hier sind Einzellösungen vorgesehen, vor allem Wärmepumpen (Luft, Grundwasser, Erdwärmekollektoren) oder Biomasse.
Prüfgebiete
Für diese Gebiete steht die Entscheidung noch aus. Die Stadt will hier vertiefte Konzepte erstellen.
Gibt es einen Anschlusszwang?
Die Stadt erwähnt keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Die Wärmesatzung vom 26. November 2025 entfaltet laut Stadt keine rechtliche Außenwirkung, und der Wärmeplan stellt keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer dar.
Gut zu wissen: Ein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) darf von Kommunen nur auf Basis des jeweiligen Landesrechts (z. B. Gemeindeordnung) und einer örtlichen Satzung erlassen werden (§ 109 GModG). Bei Vorliegen einer Satzung können Eigentümer Befreiungsanträge nach den satzungsspezifischen Ausnahmetatbeständen stellen. Für privatrechtliche Lieferverträge besteht zudem ein zweimonatiges Kündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Mehr zu Rechten, Ausnahmen und Satzungen im Städtevergleich.
Was Fernwärme in München kostet
Die Preise stammen von der Preistransparenzplattform Fernwärme der Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU. Es sind Mischpreise inklusive Grundpreis und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Für Einfamilienhäuser rechnet die Plattform mit 15 kW Anschlussleistung und 27.000 kWh im Jahr. Weicht Ihr Verbrauch stark ab, ändert sich Ihr tatsächlicher Preis pro kWh.
| Netz | Einfamilienhaus | Mehrfamilienhaus | Erneuerbar / Abwärme | Preisstand |
|---|---|---|---|---|
| Stadtwerke München München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd | 17,50 ct | 17,29 ct | 33 % | 01.10.2026 |
| Stadtwerke München Region Südost (Ottobrunn) | 14,73 ct | 14,50 ct | 68 % | 01.01.2026 |
Datenstand der Plattform: 1. September 2026. Anschlusskosten sind in den Preisen nicht enthalten.
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Fernwärme oder Wärmepumpe: Ihre Kosten in München
Der Rechner ist mit dem Fernwärmepreis von Stadtwerke München (München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd) vorbelegt. Tragen Sie Ihren eigenen Verbrauch und, wenn vorhanden, konkrete Angebote ein.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau mit bestehenden Heizkörpern? Lesen Sie unseren Leitfaden zum 55-Grad-Praxistest und Fraunhofer-Messdaten.
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Vereinfachte Rechnung ohne Finanzierungskosten und ohne Kosten für einen späteren Gerätetausch. Förderstand: KfW 458 nach der Reform vom 21. Juli 2026. Keine Beratung, siehe Methodik.
Was Sie jetzt tun können
- Gebiet prüfen. Schauen Sie in der Karte nach, welcher Gebietstyp für Ihre Adresse vorgesehen ist.
- Beim Versorger nachfragen. Liegt Ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet, fragen Sie Stadtwerke München, ob und wann ein Anschluss möglich ist und was er kostet.
- Nicht unter Druck entscheiden. Solange Ihre Heizung funktioniert, gibt es keine Pflicht zum Austausch. Wer bis 31. Januar 2027 einen Förderantrag stellt, bekommt aber noch den höheren Klimageschwindigkeitsbonus.
- Unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentrale und Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes beraten anbieterneutral.
Häufige Fragen
Muss ich in München an die Fernwärme anschließen?
Nach aktuellem Stand nein. Die Stadt erwähnt keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Die Wärmesatzung vom 26. November 2025 entfaltet laut Stadt keine rechtliche Außenwirkung, und der Wärmeplan stellt keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer dar.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die 65-Prozent-Regel abgeschafft hat. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (Bio-Treppe). Das macht den Betrieb mit den Jahren teurer.
Ist der Wärmeplan für mich verbindlich?
Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument der Stadt. Er zeigt, wo die Stadt Wärmenetze für sinnvoll hält, verpflichtet Eigentümer aber nicht zu einer bestimmten Heizung und gibt keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss.
Wird ein Fernwärmeanschluss gefördert?
Ja. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist in der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) förderfähig. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, für selbst nutzende Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bis 31. Januar 2027 und je nach Einkommen einen Einkommensbonus.
Quellen
- 1.Landeshauptstadt München: Wärmewende in München (abgerufen am 14.10.2026)
- 2.Geoportal München: Wärmeplan (abgerufen am 14.10.2026)
- 3.Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW, BDEW, VKU) (abgerufen am 14.10.2026)