Wärmeplan Bochum: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Stand: Nordrhein-WestfalenPrüfung: Redaktion (Primärquellen)
Kurz gesagt
- Bochum hat die gesetzliche Frist vom 30. Juni 2026 verpasst. Der Rat sollte den Plan am 1. Oktober 2026 beschließen.
- Der Plan teilt die Stadt in zwei Bereiche: mögliche Fernwärme-Gebiete und Gebiete für dezentrale Lösungen wie Luft-Wärmepumpen.
- Für Eigentümer entstehen laut Stadt keine Pflichten, eine bestimmte Heizung zu nutzen.
- Fernwärme der Stadtwerke Bochum kostet 15,70 ct/kWh (Mischpreis Einfamilienhaus, Preisstand 1. Juli 2026).
Stand der Wärmeplanung in Bochum
Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 18. Mai bis 19. Juni 2026. Der Ratsbeschluss war für den 1. Oktober 2026 angesetzt, drei Monate nach der gesetzlichen Frist. Eine Bestätigung des Beschlusses steht noch aus.
Welche Gebiete der Plan unterscheidet
Der Wärmeplan ordnet jedem Stadtgebiet eine voraussichtlich passende Art der Wärmeversorgung zu. Welche Kategorie für Ihre Adresse gilt, sehen Sie in der offiziellen Karte der Stadt.
Gebiete mit möglicher Fernwärme
Baublöcke, für die die Stadt eine Versorgung über Fernwärme als Option sieht. Ob Ihr Gebäude angeschlossen werden kann, klären die Stadtwerke Bochum im Einzelfall.
Gebiete für dezentrale Versorgung
Baublöcke, in denen individuelle Lösungen im Vordergrund stehen, zum Beispiel Luft-Wärmepumpen.
Gibt es einen Anschlusszwang?
Die Stadt schreibt, dass aus der Kommunalen Wärmeplanung keine Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer resultieren, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen. Einen Anschlusszwang erwähnt sie nicht.
Gut zu wissen: Ein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) darf von Kommunen nur auf Basis des jeweiligen Landesrechts (z. B. Gemeindeordnung) und einer örtlichen Satzung erlassen werden (§ 109 GModG). Bei Vorliegen einer Satzung können Eigentümer Befreiungsanträge nach den satzungsspezifischen Ausnahmetatbeständen stellen. Für privatrechtliche Lieferverträge besteht zudem ein zweimonatiges Kündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Mehr zu Rechten, Ausnahmen und Satzungen im Städtevergleich.
Was Fernwärme in Bochum kostet
Die Preise stammen von der Preistransparenzplattform Fernwärme der Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU. Es sind Mischpreise inklusive Grundpreis und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Für Einfamilienhäuser rechnet die Plattform mit 15 kW Anschlussleistung und 27.000 kWh im Jahr. Weicht Ihr Verbrauch stark ab, ändert sich Ihr tatsächlicher Preis pro kWh.
| Netz | Einfamilienhaus | Mehrfamilienhaus | Erneuerbar / Abwärme | Preisstand |
|---|---|---|---|---|
| Stadtwerke Bochum Stadtnetz Bochum | 15,70 ct | 14,86 ct | 10 % | 01.07.2026 |
| FUW GmbH FUW | 15,39 ct | 14,96 ct | unter 5 % | 01.04.2026 |
Datenstand der Plattform: 1. September 2026. Anschlusskosten sind in den Preisen nicht enthalten.
Fernwärme oder Wärmepumpe: Ihre Kosten in Bochum
Der Rechner ist mit dem Fernwärmepreis von Stadtwerke Bochum (Stadtnetz Bochum) vorbelegt. Tragen Sie Ihren eigenen Verbrauch und, wenn vorhanden, konkrete Angebote ein.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau mit bestehenden Heizkörpern? Lesen Sie unseren Leitfaden zum 55-Grad-Praxistest und Fraunhofer-Messdaten.
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Vereinfachte Rechnung ohne Finanzierungskosten und ohne Kosten für einen späteren Gerätetausch. Förderstand: KfW 458 nach der Reform vom 21. Juli 2026. Keine Beratung, siehe Methodik.
Was Sie jetzt tun können
- Gebiet prüfen. Schauen Sie in der Karte nach, welcher Gebietstyp für Ihre Adresse vorgesehen ist.
- Beim Versorger nachfragen. Liegt Ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet, fragen Sie Stadtwerke Bochum, ob und wann ein Anschluss möglich ist und was er kostet.
- Nicht unter Druck entscheiden. Solange Ihre Heizung funktioniert, gibt es keine Pflicht zum Austausch. Wer bis 31. Januar 2027 einen Förderantrag stellt, bekommt aber noch den höheren Klimageschwindigkeitsbonus.
- Unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentrale und Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes beraten anbieterneutral.
Häufige Fragen
Muss ich in Bochum an die Fernwärme anschließen?
Nach aktuellem Stand nein. Die Stadt schreibt, dass aus der Kommunalen Wärmeplanung keine Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer resultieren, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen. Einen Anschlusszwang erwähnt sie nicht.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die 65-Prozent-Regel abgeschafft hat. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (Bio-Treppe). Das macht den Betrieb mit den Jahren teurer.
Ist der Wärmeplan für mich verbindlich?
Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument der Stadt. Er zeigt, wo die Stadt Wärmenetze für sinnvoll hält, verpflichtet Eigentümer aber nicht zu einer bestimmten Heizung und gibt keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss.
Wird ein Fernwärmeanschluss gefördert?
Ja. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist in der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) förderfähig. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, für selbst nutzende Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bis 31. Januar 2027 und je nach Einkommen einen Einkommensbonus.
Quellen
- 1.Stadt Bochum: Kommunale Wärmeplanung Bochum (abgerufen am 14.10.2026)
- 2.ZfK: Kommunale Wärmeplanung, diese Städte reißen die Frist (abgerufen am 14.10.2026)
- 3.Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW, BDEW, VKU) (abgerufen am 14.10.2026)