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Heizentscheidung

Wärmeplan Frankfurt am Main: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Stand: HessenPrüfung: Redaktion (Primärquellen)

Kurz gesagt

  • Frankfurt am Main hat seinen Wärmeplan Anfang Oktober 2026 mit leichter Verspätung beschlossen.
  • Der Plan legt fest, in welchen Stadtteilen Mainova das Fernwärmenetz ausbaut und wo Wärmepumpen dominieren werden.
  • Eigentümer werden durch den Beschluss nicht zum Fernwärmeanschluss gezwungen.
  • Mainova hat die Fernwärmepreise im Tarif Wärme Classic turnusgemäß zum 1. Oktober 2026 um durchschnittlich 4,9 Prozent angehoben.

Stand der Wärmeplanung in Frankfurt am Main

Nach Fristüberschreitung im Juni 2026 hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung den kommunalen Wärmeplan Anfang Oktober 2026 offiziell verabschiedet.

Klimaneutralität bis 2045 (das ursprüngliche Zwischenziel 2035 wurde im verabschiedeten Plan zugunsten der bundeseinheitlichen Frist 2045 angepasst).

Nutzung industrieller Abwärme und der immensen Abwärme Frankfurter Rechenzentren zur schrittweisen Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes bis 2045.

Welche Gebiete der Plan unterscheidet

Der Wärmeplan ordnet jedem Stadtgebiet eine voraussichtlich passende Art der Wärmeversorgung zu. Welche Kategorie für Ihre Adresse gilt, sehen Sie in den Planunterlagen der Stadt.

  • Fernwärme-Fokusgebiete

    Dicht bebaute Quartiere (Innenstadt, Sachsenhausen, Bockenheim, Nordend, Gallus), in denen das Mainova-Netz verdichtet oder erweitert wird.

  • Prüfgebiete Wärmenetze

    Stadtteile, für die noch Machbarkeitsstudien zu lokalen Nahwärmenetzen (z. B. unter Einbindung von Rechenzentrums-Abwärme) laufen.

  • Dezentrale Gebiete

    Gebiete mit geringerer Wärmedichte, in denen Wärmepumpen als wirtschaftlichste Lösung vorgesehen sind.

Gibt es einen Anschlusszwang?

Es gibt in Frankfurt am Main keinen generellen Anschluss- und Benutzungszwang für Bestandsbauten. Eigentümer behalten die Wahlfreiheit über ihre Heiztechnik.

Gut zu wissen: Ein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) darf von Kommunen nur auf Basis des jeweiligen Landesrechts (z. B. Gemeindeordnung) und einer örtlichen Satzung erlassen werden (§ 109 GModG). Bei Vorliegen einer Satzung können Eigentümer Befreiungsanträge nach den satzungsspezifischen Ausnahmetatbeständen stellen. Für privatrechtliche Lieferverträge besteht zudem ein zweimonatiges Kündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Mehr zu Rechten, Ausnahmen und Satzungen im Städtevergleich.

Was Fernwärme in Frankfurt am Main kostet

Die Preise stammen von der Preistransparenzplattform Fernwärme der Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU. Es sind Mischpreise inklusive Grundpreis und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Für Einfamilienhäuser rechnet die Plattform mit 15 kW Anschlussleistung und 27.000 kWh im Jahr. Weicht Ihr Verbrauch stark ab, ändert sich Ihr tatsächlicher Preis pro kWh.

Fernwärmepreise in Frankfurt am Main
NetzEinfamilienhausMehrfamilienhausErneuerbar / AbwärmePreisstand
Mainova AG
Verbundnetz Frankfurt (Wärme Classic)
16,40 ct15,30 ct22 %01.10.2026

Datenstand der Plattform: 1. Oktober 2026. Anschlusskosten sind in den Preisen nicht enthalten.

Fernwärme oder Wärmepumpe: Ihre Kosten in Frankfurt am Main

Der Rechner ist mit dem Fernwärmepreis von Mainova AG (Verbundnetz Frankfurt (Wärme Classic)) vorbelegt. Tragen Sie Ihren eigenen Verbrauch und, wenn vorhanden, konkrete Angebote ein.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau mit bestehenden Heizkörpern? Lesen Sie unseren Leitfaden zum 55-Grad-Praxistest und Fraunhofer-Messdaten.

Alle Felder sind mit Beispielwerten vorbelegt. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen, das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Ihr Haus
kWh

Steht auf Ihrer Gas- oder Fernwärmeabrechnung. Bei Öl: Liter mal 10 ergibt ungefähr kWh.

Fernwärme in Frankfurt am Main
ct/kWh

Mainova AG, Verbundnetz Frankfurt (Wärme Classic): Mischpreis Einfamilienhaus, Preisstand 01.10.2026.

€

Beispielwert. Die Kosten unterscheiden sich stark je Netz und Leitungslänge. Fragen Sie beim Versorger ein Angebot an.

€

Zum Beispiel Wartung der Übergabestation. Beispielwert.

Wärmepumpe
€

Beispielwert für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Bestand. Ihr Angebot kann deutlich abweichen.

Wie viel Wärme aus 1 kWh Strom entsteht. In gut geplanten Bestandsgebäuden oft zwischen 3 und 4.

ct/kWh

Wärmepumpentarife lagen 2026 laut Vergleichsportalen meist zwischen 20 und 28 ct/kWh.

€

Wartung, Grundpreis des Zählers. Beispielwert.

Förderung (KfW 458)

Unter anderem: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer älteren Gasheizung.

€

Steht im Einkommensteuerbescheid. Leer lassen, wenn Sie den Einkommensbonus nicht berechnen möchten.

Annahmen
%
%

Niemand kennt die künftigen Preise. Testen Sie verschiedene Werte.

Gesamtkosten über 20 Jahre

Wärmepumpe ist um 26.011 € günstiger

Vergleich

Wärmepumpe

Investition30.000 €
Zuschuss (46 %)− 12.880 €
Laufend, 1. Jahr1.813 €
20 Jahre gesamt60.085 €

Fernwärme

Investition10.000 €
Zuschuss (46 %)− 4.600 €
Laufend, 1. Jahr3.330 €
20 Jahre gesamt86.095 €
Start5 J.10 J.15 J.20 J.
WärmepumpeFernwärmeGestrichelt: Kosten gleichen sich nach 8 Jahren aus

Vereinfachte Rechnung ohne Finanzierungskosten und ohne Kosten für einen späteren Gerätetausch. Förderstand: KfW 458 nach der Reform vom 21. Juli 2026. Keine Beratung, siehe Methodik.

Was Sie jetzt tun können

  1. Gebiet prüfen. Schauen Sie in den Planunterlagen nach, welcher Gebietstyp für Ihre Adresse vorgesehen ist.
  2. Beim Versorger nachfragen. Liegt Ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet, fragen Sie Mainova AG, ob und wann ein Anschluss möglich ist und was er kostet.
  3. Nicht unter Druck entscheiden. Solange Ihre Heizung funktioniert, gibt es keine Pflicht zum Austausch. Wer bis 31. Januar 2027 einen Förderantrag stellt, bekommt aber noch den höheren Klimageschwindigkeitsbonus.
  4. Unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentrale und Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes beraten anbieterneutral.

Häufige Fragen

Muss ich in Frankfurt am Main an die Fernwärme anschließen?

Nach aktuellem Stand nein. Es gibt in Frankfurt am Main keinen generellen Anschluss- und Benutzungszwang für Bestandsbauten. Eigentümer behalten die Wahlfreiheit über ihre Heiztechnik.

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die 65-Prozent-Regel abgeschafft hat. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (Bio-Treppe). Das macht den Betrieb mit den Jahren teurer.

Ist der Wärmeplan für mich verbindlich?

Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument der Stadt. Er zeigt, wo die Stadt Wärmenetze für sinnvoll hält, verpflichtet Eigentümer aber nicht zu einer bestimmten Heizung und gibt keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss.

Wird ein Fernwärmeanschluss gefördert?

Ja. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist in der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) förderfähig. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, für selbst nutzende Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bis 31. Januar 2027 und je nach Einkommen einen Einkommensbonus.

Quellen

  1. 1.Stadt Frankfurt am Main: Kommunale Wärmeplanung (abgerufen am 14.10.2026)
  2. 2.Mainova AG: Fernwärmepreise und Anpassungen ab Oktober 2026 (abgerufen am 14.10.2026)
  3. 3.Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW, BDEW, VKU) (abgerufen am 14.10.2026)